Sozialrecht

29.April 2015

Rechtsanwältin Großmann ist Fachanwältin für Sozialrecht.

Das Sozialrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II oder „Hartz IV“),
  • die Arbeitsförderung (SGB III, Arbeitslosengeld I, berufliche Weiterbildung u.a.),
  • die gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V),
  • die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI),
  • die gesetzliche Unfallversicherung ( SGB VII),
  • die Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII),
  • die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ( SGB IX),
  • die soziale Pflegeversicherung ( SGB XI) sowie
  • die Sozialhilfe ( SGB XII).

Wurden Ihnen Leistungen nicht oder nur zum Teil bewilligt, sollen Sie erhaltene Leistungen zurückzahlen oder erhalten Sie Sperrzeiten oder Sanktionen, stehen Sie oft hilflos vor entsprechenden Behördenentscheidungen. Bescheide sind nicht nachvollziehbar, eine persönliche Klärung in den Ämtern ist fast unmöglich.

Rentenanträge werden abgelehnt, die Schwerbehinderteneigenschaft oder die beantragte Pflegestufe wird nicht anerkannt, dringend benötigte Pflegehilfsmittel werden nicht gewährt, ein Arbeitsunfall wird nicht als solcher anerkannt, die Krankenkasse fordert zu hohe Beiträge oder zahlt kein Krankengeld, die Liste der möglichen Probleme im Sozialrecht ist lang.

Als Spezialistin im Sozialrecht berate ich Sie kompetent über Ihnen zustehende Ansprüche, überprüfe Behördenentscheidungen und vertrete Ihre Interessen im Verwaltungsverfahren vor der Behörde ebenso wie vor Gericht.

Sollten neben sozialrechtlichen Ansprüchen auch Ansprüche gegen private Versicherer eine Rolle spielen, steht Ihnen auch mein Kollege Rechtsanwalt Dr. Maus mit langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Medizinrecht zur Seite.

Es wurden leider keine Beiträge gefunden.