Arzthaftpflichtrecht

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus besitzt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts eine jahrzehntelange Erfahrung. In zahlreichen Verfahren konnten die Rechte des Mandanten durchgesetzt werden.

Aber nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg hat, ist ein Behandlungsfehler. Die juristische Bewertung ist schwierig und die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungs-fehlers liegt trotz einiger Verbesserungen in der Gesetzgebung weiterhin beim Patienten. Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Maus mit seiner langjährigen Erfahrung und speziellen Weiterbildung auch auf diesem Rechtegebiet beratend und unterstützend zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. Maus vertritt Sie

  • bei der Geltendmachung der Ansprüche und
  • der Durchsetzung der Ansprüche
  • im Verfahren vor der jeweils zuständigen
  • Schlichtungsstelle

  • gegenüber Ärzten, der Einrichtung, der Haftpflichtversicherung pp.
  • vor Gericht.